Vertragsbedingungen für fortlaufenden Unterricht

1.Unterrichtserteilung

Der Unterricht wird wöchentlich erteilt. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des jeweiligen Bundeslandes.
Der Schüler ist zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen.
Unterrichtsausfall seitens des Schülers muss dem Lehrer rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Lehrer ist nicht verpflichtet, die Stunde nachzuholen.

Fallen durch Krankheit oder Unfall eines Schülers mehr als drei Stunden hintereinander aus, so kann dieser eine Beurlaubung vom Unterricht bei der Schulleitung beantragen. Der Antrag auf Beurlaubung ist möglichst im Voraus, spätestens aber zum Zeitpunkt zu stellen, an dem absehbar ist, dass mehr als drei Unterrichtsstunden hintereinander ausfallen werden.

Unterrichtsausfall seitens des Lehrers wird grundsätzlich nachgeholt oder vertreten.

Das Mitwirken bei  Schülerbühnen gehört zum pädagogischen Konzept.  Im Vorfeld wird es einige kleinere Generalproben geben. Zur Schülerbühne sind die Eltern, Freunde und Verwandte herzlich eingeladen.

 

2. Anmeldung und Abmeldung bedürfen der Schriftform.

Die Anmeldung für Kreativhausunterricht ist nur mit ausgefüllter Einzugsermächtigung gültig und wird bestätigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Unterrichtsplatz im Kreativhaus.

Abmeldungen sind nur zum 31.01. und 31.07. möglich und müssen der Verwaltung spätestens 6 Wochen vorher zugegangen sein, also bis zum 15.12. oder 15.06. eines Jahres. In begründeten Einzelfällen kann von der Schulleitung in Absprache mit dem Fachlehrer eine Ausnahme zugelassen werden. Diese ist schriftlich formlos zu beantragen.

Die ersten drei Monate gelten als sog. gebührenpflichtige Schnupperphase (Probezeit). Während dieser Zeit kann der Unterricht mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

Die Änderung der Unterrichtsform ist in Absprache mit dem Lehrer und mit einer Frist von 2 Wochen zum Monat der Änderung möglich. Sie bedarf der einfachen Schriftform (Email) und wird bestätigt.

 

3. Gebühren

Die Gebühren sind bargeldlos per Lastschriftverfahren zu zahlen.
Ferien und veranstaltungsfreie Zeiten sind grundsätzlich durchzubezahlen.
Bei der Erst- oder Wiederanmeldung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 9,- €
Erst mit Beginn der Unterrichtserteilung werden Gebühren erhoben.
Die Gebühren von 9,- €, die durch Unterdeckung des zu belastenden Kontos, fehlerhafte Angaben zum Konto  oder Rückbuchungen ohne vorherige Absprache mit der Verwaltung entstehen, sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.

 

4. Ermäßigung

Ab dem 2. Familienmitglied oder der Belegung ab 2 Fächern gewähren wir 7 % Ermäßigung auf alle Preise.

Kinder und Jugendliche sollen nicht aus finanziellen Gründen vom Kreativhausunterricht ausgeschlossen werden. Auf Antrag kann in nachweislich begründeten Fällen (Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem BSHG) eine individuell von der Schulleitung zu ermittelnde Sozialermäßigung gewährt werden.

Vertragsbedingungen Workshops und zeitlich begrenzte Kurse

1. Der Abschluss des Unterrichtsvertrages verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung des Betrages für den ganzen Kurs oder Workshop.

 

2. Ausfallgebühr bei Stornierung

Bei Abmeldungen bis sechs Werktage vor Kursbeginn berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50%. Bei Abmeldungen, die weniger als fünf Werktage vor Kursbeginn eingehen, berechnen wir 70% der Kursgebühr. Bei Nichterscheinen muss die ganze Kursgebühr bezahlt werden.
Ausnahme: Bei erfolgreicher Anmeldung eines vom Stornierenden vorgeschlagenen Ersatzteilnehmers wird keine Ausfallgebühr berechnet.

 

3. Zahlungen

Die Workshop- und Kursgebühren sind ausschließlich per Bankeinzug zu bezahlen.
Die Gebühr für mehrwöchige Kurse wird in von der Verwaltung vorgegebenen Raten bezahlt.
Die Kurs- oder Workshopgebühr wird zu dem Monatsanfang fällig, in dem die Veranstaltung beginnt/stattfindet.

 

4. Ermäßigung

Ab dem 2. Familienmitglied oder der Belegung ab 2 Fächern gewähren wir 7 % Ermäßigung auf alle Preise.
Kinder und Jugendliche sollen nicht aus finanziellen Gründen vom Kreativhausunterricht ausgeschlossen werden. Auf Antrag kann in nachweislich begründeten Fällen (Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem BSHG) eine individuell von der Schulleitung zu ermittelnde Sozialermäßigung gewährt werden.

 

5. Die Durchführung des Workshops/Kurses kann nur stattfinden, wenn genügend Teilnehmer angemeldet sind.

Kreativhaus – Schule für Musik & Kunst behält sich vor, das Angebot bis spätestens drei Wochen vor Beginn absagen zu können.

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